BLV (außer Kraft)
Verweise
in § 1 BLV (außer Kraft)
BLV (außer Kraft)
Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Quelle: BMJ
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