BLV (außer Kraft) Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)
BLV (außer Kraft)
Bundeslaufbahnverordnung (außer Kraft)
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
Quelle: BMJ
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