BLBV
Verweise
in § 1 BLBV

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Bundesleistungsbesoldungsverordnung

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Beamtenrecht

Diese Verordnung gilt für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2.
Quelle: BMJ
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