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Verweise
in § 26 BinSchG

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Binnenschiffahrtsgesetz

Auf das Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern auf Binnengewässern finden die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Vierten Buchs des Handelsgesetzbuchs Anwendung.
Quelle: BMJ
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