BHO Bundeshaushaltsordnung
BHO
Bundeshaushaltsordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Vergaberecht
Alle Buchungen sind zu belegen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Vergaberecht
Notizen
zu § 75 BHO
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