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in § 59 BHKG NRW

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Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474) geändert worden ist, außer Kraft.
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