BHKG NRW
Verweise
in § 48 BHKG NRW
BHKG NRW
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
Durch dieses Gesetz werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Quelle: Justizportal NRW
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