BGB
Verweise
in § 943 BGB

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ZivilrechtBürgerliches Recht

Sachenrecht

Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.
Quelle: BMJ
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