BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Geschäftsführung ohne Auftrag
Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
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Schemata
zu Geschäftsführung ohne Auftrag
Notizen
zu § 686 BGB
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