BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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zu § 630b BGB
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