BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 623 BGB
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