BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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zu § 614 BGB
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