BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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