Verweise
in § 590a BGB
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.
Quelle: BMJ
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