BGB
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in § 590a BGB

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Bürgerliches Gesetzbuch

Macht der Pächter von der Pachtsache einen vertragswidrigen Gebrauch und setzt er den Gebrauch ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters fort, so kann der Verpächter auf Unterlassung klagen.
Quelle: BMJ
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