BGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 480 BGB

BGB  

Bürgerliches Gesetzbuch

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Kaufrecht u.Ä.
Notizen
zu § 480 BGB
Keine Notizen vorhanden.