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ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrecht
Schuldrecht AT
Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Schuldrecht AT
Notizen
zu § 375 BGB
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