BGB
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in § 2141 BGB

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Bürgerliches Gesetzbuch

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
Quelle: BMJ
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