Verweise
in § 2083 BGB
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.
Quelle: BMJ
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