BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass der Betreuer Wertgegenstände des Betreuten bei einer Hinterlegungsstelle oder einer anderen geeigneten Stelle hinterlegt, wenn dies zur Sicherung des Vermögens des Betreuten geboten ist.
Quelle: BMJ
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