Verweise
in § 1677 BGB
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Die elterliche Sorge eines Elternteils endet, wenn er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt wird, mit dem Zeitpunkt, der als Zeitpunkt des Todes gilt.
Quelle: BMJ
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