BGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 1304 BGB

BGB  

Bürgerliches Gesetzbuch

Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Familienrecht
Notizen
zu § 1304 BGB
Keine Notizen vorhanden.