BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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ZivilrechtBürgerliches Recht
BGB AT
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Quelle: BMJ
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