Verweise
in § 1118 BGB
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Kraft der Hypothek haftet das Grundstück auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung.
Quelle: BMJ
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