BewG
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Verweise
in Anlage 43 BewG

BewG  

Bewertungsgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1849)


Bodenrichtwert oder in EUR/m2umgerechneter Bodenwert nach § 247 Absatz 3
Vorläufiger Sachwertbis 100 EUR/m2bis 300 EUR/m2über 300 EUR/m2
bis500 000 EUR0,800,901,00
750 000 EUR0,750,850,95
1 000 000 EUR0,700,800,90
1 500 000 EUR0,650,750,85
2 000 000 EUR0,600,700,80
3 000 000 EUR0,550,650,75
über3 000 000 EUR0,500,600,70
Quelle: BMJ
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