BewG Bewertungsgesetz
BewG
Bewertungsgesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
(1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt.
(2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend.
Quelle: BMJ
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