BewG Bewertungsgesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu § 248 BewG
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