BeurkG
Verweise
in § 74 BeurkG

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Beurkundungsgesetz

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Recht der juristischen Berufe

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.
Quelle: BMJ
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