BetrVG
Verweise
in § 93 BetrVG

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Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Quelle: BMJ
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