BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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zu § 93 BetrVG
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