BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss aus dem Konzernbetriebsrat aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Gesamtbetriebsrat.
Quelle: BMJ
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zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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