BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss aus dem Gesamtbetriebsrat auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung oder Abberufung durch den Betriebsrat.
Quelle: BMJ
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zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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