BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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