BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
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Betriebsverfassungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
Quelle: BMJ
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zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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