BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
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Betriebsverfassungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 105 BetrVG
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