BetrAVG
Verweise
in Anhang EV BetrAVG

BetrAVG  
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Abschnitt III
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
...
16.
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3610), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2261; 1990 I S. 1337),
mit folgenden Maßgaben:
a)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
b)
§§ 1 bis 18 finden auf Zusagen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Anwendung, die nach dem 31. Dezember 1991 erteilt werden; die Nachversicherung gemäß § 18 Abs. 6 von Zeiten vor dem 1. Januar 1992 ist ausgeschlossen.
c)
§§ 26 bis 30 sind nicht anzuwenden.
...
Quelle: BMJ
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