BetrAVG
Verweise
in § 26 BetrAVG
BetrAVG
Betriebsrentengesetz
Die §§ 1 bis 4 und 18 gelten nicht, wenn das Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes beendet worden ist.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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