Verweise
in Art. 13a BestG
BestG
Bestattungsgesetz (BestG) Vom 24. September 1970 (BayRS III S. 452) BayRS 2127-1-G
Zur Schaffung oder Änderung von Bestattungseinrichtungen kann nach den Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung1)BayRS 2141-1-I enteignet werden.
Quelle: BAY
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