BestG NRW
Verweise
in § 18 BestG NRW
BestG NRW
Bestattungsgesetz NRW
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die zu beachtenden gesundheitlichen Schutzmaßnahmen, an die Todesbescheinigung und an die übrigen Bestattungsunterlagen sowie deren Aufbewahrung und deren Einsichtnahme festzulegen.
Quelle: Justizportal NRW
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