BEHG
Verweise
in § 19 BEHG

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Brennstoffemissionshandelsgesetz

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Energie- & Umweltrecht

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3, § 20 Satz 1 oder § 21 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
Quelle: BMJ
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