BedGgstV Bedarfsgegenständeverordnung
BedGgstV
Bedarfsgegenständeverordnung
Spezialisierungen
Lebensmittelrecht
| (Fundstelle: BGBl. I 1998, 31; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) | |||
| Lfd. Nr. | Bedarfsgegenstand | Stoffe | Höchstmenge |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1. | Bedarfsgegenstände aus Vinylchloridpolymerisaten | monomeres Vinylchlorid | 1 Milligramm je Kilogramm Bedarfsgegenstand |
| 2. | Spielwaren | frei verfügbares Benzol | 5 Milligramm je Kilogramm des Gewichts der Spielware oder der benzolhaltigen Teile von Spielwaren |
| 3. | Naturbelassene Hölzer und Zweige, Heidekraut und Nadelholzsamenstände zur Entwicklung frischen Rauches zum Räuchern von Lebensmitteln | Pentachlorphenol und seine Salze, berechnet als Pentachlorphenol | 0,05 Milligramm je Kilogramm Holz |
| 4. | Luftballons aus Natur- oder Synthesekautschuk |
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Quelle: BMJ
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