BedGgstV
Verweise
in § 5 BedGgstV
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Bedarfsgegenständeverordnung
Bei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Lebensmittelrecht
Notizen
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