BeamtStG
Verweise
in § 1 BeamtStG
BeamtStG
Beamtenstatusgesetz
Dieses Gesetz regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Quelle: BMJ
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