BBiG Berufsbildungsgesetz
BBiG
Berufsbildungsgesetz
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Die Berufsbildungsforschung soll
- 1.
- Grundlagen der Berufsbildung klären,
- 2.
- inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
- 3.
- Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
- 4.
- Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
- 5.
- Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 84 BBiG
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