BBiG
Verweise
in § 84 BBiG

BBiG  
Berufsbildungsgesetz

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse

Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Die Berufsbildungsforschung soll
1.
Grundlagen der Berufsbildung klären,
2.
inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
3.
Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
4.
Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
5.
Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 84 BBiG
Keine Notizen vorhanden.