BBiG Berufsbildungsgesetz
BBiG
Berufsbildungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Sofern Fortbildungsordnungen, Anpassungsfortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen vorsehen, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
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