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Verweise
in § 100 BBiG

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Berufsbildungsgesetz

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Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Quelle: BMJ
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