BayWG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 82 BayWG

BayWG  

Bayerisches Wassergesetz

Bei einem Überwachungswert für Stickstoff gesamt, der nur bei einer Abwassertemperatur von zwölf Grad Celsius und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Abwasseranlage oder in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober einzuhalten ist, wird dieser Wert auch der Bewertung der Schädlichkeit von Abwassereinleitungen bei niedrigeren Temperaturen oder während der übrigen Zeit des Veranlagungsjahres zugrunde gelegt.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu Art. 82 BayWG
Keine Notizen vorhanden.