BayWG Bayerisches Wassergesetz
BayWG
Bayerisches Wassergesetz
Neben den in § 55 Abs. 2 WHG genannten Möglichkeiten zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist auch die nachhaltige Verwertung von Niederschlagswasser als Brauchwasser zulässig, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.
Quelle: BAY
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zu Art. 34a BayWG
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