BayWaldG
Verweise
in Art. 49 BayWaldG
BayWaldG
Bayerisches Waldgesetz
Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf durch dieses Gesetz aufgehobene oder geänderte Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.
Quelle: BAY
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Dokumente
zu Energie- & Umweltrecht
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