BayVwVfG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 79 BayVwVfG

BayVwVfG  

Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt die Verwaltungsgerichtsordnung 10), soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.

Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Allgemeines Verwaltungsrecht
Notizen
zu Art. 79 BayVwVfG
Keine Notizen vorhanden.