BayVwVfG
Verweise
in Art. 6 BayVwVfG
BayVwVfG
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
Quelle: BAY
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