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Verordnung über Aufgaben der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Kommunalrecht

1Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1995 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über Aufgaben der Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften vom 25. September 1979 (BayRS 2020-2-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. August 1993 (GVBl S. 641), außer Kraft.
Quelle: BAY
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