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in Art. 57 [Bay]VfGHG

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Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof

(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
(2)
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten Art. 3 Abs. 6, Art. 10 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 2 am 1. August 1990 in Kraft.
Quelle: BAY
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